Seit dem 11. August 2026 ist Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern in Frankreich ohne vorherige Einwilligung verboten, und Bloctel verschwindet. Das Gesetz Nr. 2025-594 und die Verordnung Nr. 2026-662 verlangen vier Pflichtangaben bei der Einholung, begrenzen die Einwilligung auf zwölf Monate ohne stillschweigende Verlängerung, schreiben eine dreijährige Aufbewahrung des Nachweises vor und lassen den mündlichen Widerruf im Gespräch ausdrücklich zu. Die eigentliche Änderung ist die Beweislast: Sie liegt beim Anrufenden, und der Beweis steckt in seinen eigenen Aufzeichnungen. Der französische Text erfasst auch Anrufe aus dem Ausland an französische Rufnummern.






